01.01.2005 | Maklerrecht
Neue Regeln für Geld- und Versicherungsgeschäfte
Was im Versandhandel schon lange gilt, gilt seit 8. Dezember 2004 auch für die Finanzbranche. Die EU-Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen wurde in deutsches Recht umgesetzt. Betroffen sind Versicherungs-, Bank-, Geld- und Kreditgeschäfte sowie Geschäfte zur Altersversorgung von Einzelpersonen, die per Telefon, Post, Fax oder Internet mit Verbrauchern geschlossen werden. Darunter fallen insbesondere
Kredite, die per Post aufgenommen, |
Sparkonten oder Rentenverträge, die im Internet angebahnt, |
Versicherungsverträge, die telefonisch abgeschlossen oder |
Geldanlagen, die per Fax erworben werden. |
Die Grundregeln sind: Der Anbieter muss den Kunden vor Vertragsschluss umfassend in Papierform oder per E-Mail informieren. Der Kunde hat grundsätzlich ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Hat er allerdings nicht alle Informationen ordnungsgemäß erhalten, besteht sein Widerrufsrecht unbegrenzt. Kein Widerrufsrecht hat dagegen ein Kunde, der etwa Aktien oder andere handelbare Wertpapiere, Devisen, Derivate oder Geldmarktinstrumente per Telefon oder im Internet gekauft hat.
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