03.06.2011 | Maklervertrag
Zwei wichtige Fragen zum Maklervertrag
Im Zusammenhang mit dem Maklervertrag sind in der Praxis zwei wichtige Fragen aufgetaucht. Im einen Fall geht es um die Frage, wie die Umstellung von Kunden auf einen neuen Maklervertrag gelingt. Im anderen Fall geht es um die Frage, ob Makler im Maklervertrag eine Klausel aufnehmen können, wonach sie Nettotarife gegen eine Honorarzahlung anbieten können, wenn es der Kunde wünscht.
1. Wie gelingt die Umstellung auf einen neuen Maklervertrag?
Sie haben zwei Möglichkeiten, Kunden, die noch einen ‚alten Maklervertrag‘ haben, auf eine neuere Version umzustellen:
- Sie lassen sich von Ihren Kunden einen Nachtrag zum Maklervertrag unterschreiben. Die Kunden können dann leicht erkennen, welche Regelungen neu sind und dass Sie keine nachteiligen Klauseln unterschieben wollen. Dieser Weg bietet sich an, wenn Sie mit allen Ihren Kunden bisher einheitliche Maklerverträge vereinbart haben. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie individuell angepasste Vertragsnachträge erstellen. Das bringt nicht nur einigen Aufwand bei der Erstellung mit sich, sondern auch bei der anschließenden Verwaltung der unterschiedlichen Vertragswerke.
- Vorteilhafter ist es daher, sich in dem Fall von allen Kunden einen neuen Maklervertrag unterschreiben zu lassen. Dann brauchen Sie künftig nur noch eine Version zu verwalten.
In beiden Fällen empfiehlt es sich, den Kunden zu erklären, dass eine Aktualisierung des Maklervertrags aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen notwendig geworden ist. Effektiv, aber auch zeitintensiv ist es, sich den Nachtrag/Vertrag bei einem Gespräch unterschreiben zu lassen. Sprechen Sie Ihre Kunden dagegen schriftlich an, laufen Sie Gefahr, die Unterlagen nicht zurückzuerhalten.
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