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08.04.2010 | Mehrere anhängige Verfahren

BFH prüft Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten

Sind Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung tatsächlich mit dem seit 2005 geltenden Besteuerungsanteil zu versteuern? Mit dieser Frage muss sich jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigen.  

 

Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten

Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden in der Regel für eine gewisse Dauer gewährt und dann eventuell verlängert. Solche abgekürzten Leibrenten wurden bis einschließlich 2004 mit dem besonderen Ertragsanteil versteuert (§ 55 Absatz 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung).  

 

Seit 2005 sind alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem deutlich höheren Besteuerungsanteil nach § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Einkommensteuergesetz (EStG) zu versteuern. Der besondere Ertragsanteil gilt nur noch für Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten aus privaten Versicherungen (§ 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Satz 5 EStG)