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01.04.2003 | Mitarbeiter in Rente

So beschäftigen Sie bewährte Mitarbeiter geschickt weiter

Mit dem Ausscheiden langjähriger Mitarbeiter geht oft Know-how verloren. Was liegt daher näher, als bewährte Mitarbeiter weiterhin (zeitweise) im Maklerbüro zu beschäftigen. Nachfolgend zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten, wie der "Ruheständler" im Maklerbüro tätig werden kann, ohne Abzüge bei seinen Rentenbezügen hinnehmen zu müssen.

Ein Fall aus der Praxis

Ein angestellter Mitarbeiter in einem Maklerbüro geht mit 60 in Rente. Er bekommt monatlich 1.500 Euro Vollrente. Der Mitarbeiter möchte nicht völlig die Hände in den Schoß legen. Der Inhaber fragt, wie die steuerlichen Gestaltungen aussehen und in welchen Grenzen der Mitarbeiter rentenunschädlich hinzuverdienen darf.

Es gibt drei Möglichkeiten, den Mitarbeiter im Maklerbüro weiterzubeschäftigen.

1. Tätigkeit als Angestellter

Der Mitarbeiter kann weiter als Angestellter tätig sein, und zwar

  • "auf Lohnsteuerkarte". Dann unterfallen die Bezüge des Mitarbeiters - im Regelfall wird es Stundenlohn sein - dem Lohnsteuerabzug wie gehabt. Die effektive lohnsteuerliche Belastung ergibt sich aus den üblichen Lohnsteuertabellen.
  • als "Minijobber". Seit 1. April 2003 dürfen die Bezieher einer Vollrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres bis zu 340 Euro pro Monat dazu verdienen, ohne dass
  • sie selbst Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge zahlen und
  • die Rentenbezüge gekürzt werden (dazu unten mehr).

    Sie als Arbeitgeber müssen in diesem Fall 25 Prozent der Bezüge abführen (sehen Sie dazu Ausgabe 3/2003, Seite 11 .