03.12.2009 | Mitarbeiterfortbildung
So beteiligen Sie sich an den Fortbildungskosten Ihrer Mitarbeiter steuerlich optimal
Viele Mitarbeiter in Maklerbüros bilden sich weiter. Sie legen Wert auf eine solide und ständig aktuelle Wissensbasis. Sie als Arbeitgeber sehen dies natürlich gerne und möchten Ihre Mitarbeiter finanziell unterstützen. Bei richtigem Vorgehen können Sie Ihren Mitarbeitern die Fortbildungsaufwendungen steuerfrei erstatten. Wie das gelingt und was Sie beachten müssen, erfahren Sie nachfolgend.
Fortbildung und Ausbildung zu unterscheiden
Steuerlich unterscheiden sich die Ausbildung und Fortbildung Ihrer Mitarbeiter gewaltig:
Ausbildung
Bei der Ausbildung handelt es sich um den Erwerb allgemeiner Grundkenntnisse oder von Wissen, das für einen künftigen Berufszweig benötigt wird. Klassische Beispiele hierfür sind die erstmalige Berufsausbildung und das Erststudium nach dem Abitur.