Arbeitsvertrag Zwischen dem Maklerbüro ... (Name, Anschrift, Ort) - nachfolgend Arbeitgeber genannt - und Herrn/Frau ... (Name, Anschrift, Ort) - nachfolgend Mitarbeiter genannt - wird mit Wirkung ab ... folgender Arbeitsvertrag geschlossen. § 1 Arbeitsbereich und Arbeitszeit 1. | Der Mitarbeiter wird im Arbeitsgebiet, dessen Grenzen sich aus der diesem Vertrag beigefügten Karte ergeben (Anlage 1), mit der Aufgabe betraut, sich um die Vermittlung von Versicherungsverträgen der Sparten ... zu bemühen. Dem Mitarbeiter wird der listenmäßig erfasste Bestand (Anlage 2) zur weiteren Betreuung übertragen. Der Arbeitgeber kann den zugewiesenen Bezirk entsprechend den geschäftlichen Anforderungen im Rahmen der Zumutbarkeit abändern. | 2. | Der Mitarbeiter hat sich in die bestehende Organisation des Maklerbüros einzufügen und den Weisungen seiner Vorgesetzten Folge zu leisten. Bei betrieblicher Notwendigkeit und während des Laufs der Kündigung kann der Mitarbeiter mit einer zumutbaren Tätigkeit im Innendienst beschäftigt werden. | 3. | Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die ihm obliegende Geschäftsvermittlung und Kundenbetreuung mit größter Sorgfalt, gewissenhaft und unter Einsatz seiner gesamten Arbeitskraft durchzuführen. Er muss über das Maklerbüro neue Versicherungsverträge vermitteln und bestehende Geschäftsverbindungen erweitern. Sämtliche Kundenkreise und Anfragen von Kunden muss er an den Arbeitgeber weiterleiten, soweit er sie nicht selbst bearbeiten kann. Er muss die Versicherungsnehmer und Interessenten regelmäßig besuchen und Neukunden werben. | 4. | Der Abschluss eines Versicherungsvertrags bedarf der Zustimmung durch den Arbeitgeber. Der Mitarbeiter ist nicht berechtigt, Versicherungsverträge abzuschließen und Zahlungserleichterungen einzuräumen. | 5. | Dem Mitarbeiter obliegt eine allgemeine Auskunftspflicht. Insbesondere hat er dem Arbeitgeber über seine Tätigkeit wöchentlich Bericht zu erstatten. | 6. | Die wöchentliche Arbeitszeit des Mitarbeiters beträgt, vorbehaltlich besonderer betrieblicher Notwendigkeiten, ... Stunden. | § 2 Eintragung Der Mitarbeiter hat bei der Einstellung den Nachweis zu erbringen, dass er den gesetzlichen Voraussetzungen der Tätigkeit des Versicherungsvermittlers genügt. Und er hat dafür Sorge zu tragen, dass er die gesetzlichen Voraussetzungen während der Tätigkeit erfüllt. § 3 Unterlagen, Informationspflicht des Arbeitgebers 1. | Der Arbeitgeber stellt dem Mitarbeiter die für seine Tätigkeit erforderlichen Unterlagen, Vertragsformulare, Übersichten, Tabellen, Werbebroschüren und Prämienlisten zur Verfügung. Nach Beendigung des Arbeitsvertrags muss der Mitarbeiter sämtliche Unterlagen an den Arbeitgeber herausgeben. | 2. | Der Arbeitgeber verpflichtet sich, den Mitarbeiter unverzüglich darüber zu informieren, wenn bestimmte Versicherungen nicht abgeschlossen werden sollten oder ein vom Mitarbeiter vermittelter Vertrag nicht abgeschlossen wird. | § 4 Vergütung 1. | Der Mitarbeiter erhält ein monatliches Gehalt, eine monatliche Provision, eine Spesenvergütung und Weihnachtsgeld. Die Vergütung wird auf das Konto des Mitarbeiters gezahlt: Bank: ..., Konto-Nummer ..., BLZ ... | 2. | Das monatliche Gehalt beträgt ... Euro und wird jeweils zum Monatsende fällig. Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit werden nur vergütet, wenn sie ausnahmsweise aus zwingenden Gründen oder nach Zustimmung oder auf Weisung des Arbeitgebers geleistet worden sind. | 3. | Der Mitarbeiter erhält für jeden Versicherungsvertrag, der durch seine unmittelbare Mitwirkung zu Stande kommt, am Ende des Monats eine Provision. Die Provisionssätze ergeben sich aus beiliegender Tabelle (Anlage 3). Die Provisionen errechnen sich aus der Höhe der Versicherungssumme der abgeschlossenen Versicherungsverträge. | Ein Provisionsanspruch besteht nicht, | wenn feststeht, dass der Versicherungsnehmer nicht zahlt, oder | | wenn die Ausführung des Geschäfts unmöglich oder für das Maklerbüro unzumutbar ist. | Der Arbeitgeber kann die Provisionssätze widerrufen und neu festlegen, wenn der Versicherer die Provisionen für das Maklerbüro kürzt. Die Provision ist unabhängig von einem Zahlungseingang auszuzahlen. Im Falle eines Ausbleibens der Versicherungsprämie oder eines Stornos der Versicherungsverträge wird das Konto des Mitarbeiters um den Betrag gemäß beiliegender Aufstellung (Anlage 4) rückbelastet. 4. | Die Reisekosten werden jeweils alsbald nach Abschluss einer Reise erstattet, wenn die dazu erforderlichen Belege innerhalb einer Woche vorgelegt werden. Aufwendungen für Essen und Unterkunft werden im Rahmen der Lohnsteuerrichtlinien ersetzt. | 5. | Der Mitarbeiter erhält ein widerrufliches Weihnachtsgeld in Höhe von ... Euro, sofern das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung mindestens sechs Monate besteht und von keiner der Vertragsparteien gekündigt ist. Die Auszahlung erfolgt jeweils mit der Vergütung für den Monat November. Das Weihnachtsgeld gilt nur als freiwillige Leistung des Arbeitgebers, auch wenn es wiederholt und ohne ausdrücklichen Hinweis auf die Freiwilligkeit erfolgt, und begründet keinen rechtlichen Anspruch für die Zukunft. | § 5 Arbeitsverhinderung und Krankheit 1. | Der Mitarbeiter ist verpflichtet, jede Arbeitsverhinderung und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen. Dauert die Krankheit länger als drei Tage, muss der Mitarbeiter spätestens am vierten Tag ein ärztliches Zeugnis über die Arbeitsverhinderung und deren voraussichtliche Dauer beifügen. | 2. | Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit werden die dem Mitarbeiter zustehenden Bezüge nach Maßgabe des Entgeltfortzahlungsgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung bezahlt. | § 6 Urlaub 1. | Der Mitarbeiter hat pro Kalenderjahr einen Urlaubsanspruch von ... Arbeitstagen. | 2. | Eine Übertragung des Urlaubs ist nur bis zum 31. März des Folgejahrs und auch nur dann statthaft, wenn dringende Gründe dies rechtfertigen. Ein Resturlaub aus dem Vorjahr muss bis zum 31. März des Folgejahrs genommen sein. Er verfällt nach dem 31. März des Folgejahrs ohne Abgeltung. | 3. | Der Zeitpunkt des Urlaubs ist jeweils rechtzeitig mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Der Urlaub muss vor Antritt genehmigt sein. | § 7 Geheimhaltungspflicht 1. | Der Mitarbeiter ist im Rahmen seiner Tätigkeit zur Geheimhaltung der ihm bekannt gewordenen Geschäftsvorfälle verpflichtet. Dritten gegenüber darf er diese nicht mitteilen. Dies gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die im Rahmen seiner Tätigkeit erworbenen und erstellten Unterlagen sind pfleglich aufzubewahren und vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Auf Aufforderung sind diese Unterlagen an den Arbeitgeber herauszugeben bzw. ist diesem jederzeit die Einsichtnahme zu ermöglichen. | 2. | Bei Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht ist der Mitarbeiter zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe eines durchschnittlichen Monatseinkommens der letzten zwölf Monate an den Arbeitgeber verpflichtet. Diese Vertragsstrafe wird mit der Geltendmachung fällig. Weitere Schadenersatzansprüche werden durch die Zahlung einer Vertragsstrafe nicht ausgeschlossen. | § 8 Wettbewerbsabrede 1. | Der Mitarbeiter ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers während des Bestehens dieses Vertrags für Dritte tätig zu werden oder sich an im Wettbewerb stehenden Unternehmen selbst oder durch Mittelspersonen zu beteiligen. | 2. | Der Mitarbeiter verpflichtet sich, in dem Arbeitsgebiet für die Dauer von ... (bitte ergänzen: ... Monaten/einem Jahr/zwei Jahren ) nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für keine andere Firma, keine Einzelperson und für keinen Zusammenschluss von Gesellschaften tätig zu werden, die mit dem Arbeitgeber in Wettbewerb stehen. Der Mitarbeiter wird für die Dauer von ... (bitte ergänzen: ... Monaten/einem Jahr/zwei Jahren) ein Konkurrenzunternehmen weder errichten noch erwerben und sich auch nicht an einem solchen Unternehmen beteiligen. | 3. | Während der Laufzeit der Wettbewerbsbeschränkung zahlt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter monatlich eine Karenzentschädigung von ... seines bei Dienstende erhaltenen Gehalts einschließlich seiner durchschnittlichen Provision der letzten drei Beschäftigungsjahre. | § 9 Vertragsstrafe 1. | Für den Fall, dass der Mitarbeiter schuldhaft die vertragsgemäße Tätigkeit nicht oder verspätet aufnimmt oder das Vertragsverhältnis unberechtigt vorzeitig beendet, wird eine Vertragsstrafe in Höhe eines Monatsgehalts fällig. Als Monatsgehalt gilt die in § 4 dieses Vertrags bestimmte Vergütung. | 2. | Verstößt der Mitarbeiter gegen die Wettbewerbsabrede des § 8 Absatz 1 und 2, ist der Arbeitgeber für jeden Fall der Zuwiderhandlung berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von ... Euro zu beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Bei dauernder Verletzung des Verbots entsteht die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat der Verletzung neu. | 2. | Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vom Vertragsstrafe-Versprechen unberührt. Für die Dauer einer Vertragsverletzung entfällt jeglicher Anspruch auf Zahlung der Karenzentschädigung. Im Übrigen gelten die Vorschriften der §§ 74 bis 75c des Handelsgesetzbuchs über Wettbewerbsverbote entsprechend. | § 10 Dauer, Ende und Kündigung 1. | Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es endet automatisch ohne Kündigung am Ende des Monats, in dem der Mitarbeiter das zu diesem Zeitpunkt allgemein gültige Renteneintrittsalter (derzeit: 65 Jahre) vollendet. | 2. | Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann der Vertrag mit Monatsfrist jeweils für den Schluss eines Kalendermonats gekündigt werden. | 3. | Verlängert sich der Vertrag über die Probezeit hinaus, richten sich die Kündigungsfristen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere bedarf die Kündigung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. | 4. | Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kann das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grunds gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Entfallen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit des Versicherungsvermittlers oder bei einem Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot in § 8 Absatz 1 vor. | 5. | Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Mitarbeiter nach einer Kündigung bei Fortzahlung der durchschnittlichen Auszahlung der letzten sechs Monate von der Arbeit bis zum Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist freizustellen. | 6. | Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Mitarbeiter verpflichtet, noch nicht verrechnete Vorschüsse, gleichgültig auf welche Vergütungsbestandteile sie gewährt wurden, an den Arbeitgeber zurückzuerstatten. Die Verrechnung mit fälligen Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis ist zulässig. Der Arbeitgeber hat den Beweis anzutreten, dass Ansprüche aus noch nicht verrechneten Vorschüssen bestehen. | § 11 Schlussbestimmungen 1. | Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Ergänzungen oder Vertragsänderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden. | 2. | Sollte eine Vorschrift dieses Vertrags unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Regelung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten Zweck am ehesten entspricht. | Ort, Datum ... _______________________ Unterschrift Arbeitgeber _______________________ Unterschrift Mitarbeiter |