Minijob in der Gleitzone Arbeitsvertrag Zwischen ... (Name, Anschrift Arbeitgeber) - im Folgenden Arbeitgeber - und Frau/Herrn ... (Name, Anschrift, evtl. Geburtsdatum des Arbeitnehmers) - nachfolgend Arbeitnehmer - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn und Arbeitstätigkeit 1. | Der Arbeitnehmer wird mit Wirkung vom ... (Datum) als ... (Funktion) eingestellt. Die ersten ... Monate gelten als Probezeit. | 2. | Der Arbeitnehmer nimmt Aufgaben ... (zum Beispiel im Innendienst des Maklerbüros) wahr. Zu ihrem/seinem Aufgabenbereich gehört beispielsweise die Erledigung folgender Arbeiten: a)... b)... (Genaue Beschreibung der Tätigkeit vornehmen) | 3. | Der Arbeitnehmer kann auch zu anderen Tätigkeiten herangezogen werden. | 4. | Die Arbeiten werden ... (Ort der Tätigkeit eintragen) verrichtet. | 5. | Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber die Aufnahme weiterer Beschäftigungen unverzüglich anzuzeigen. | § 2 Arbeitszeit 1. | Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt wöchentlich ... Stunden. Die Arbeitsleistung erfolgt an ... (Zahl der Tage) Tagen in der Woche in der Zeit von ... bis ... | 2. | Der Arbeitgeber behält sich vor, im Fall erhöhten Arbeitsanfalls und urlaubs- oder krankheitsbedingten Ausfalls anderer Arbeitskräfte die Arbeitsleistung anderweitig festzulegen. | § 3. Vergütung 1. | § 3 Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Vergütung von ... Euro brutto. Die Vergütung ist jeweils am Monatsende fällig und wird auf das Konto des Arbeitnehmers, Konto-Nr. ... bei der ... (Bank oder Sparkasse), Bankleitzahl ... ausbezahlt. | Wichtig: Die Sozialversicherungsbeiträge auf das Arbeitsentgelt werden nach den Grundsätzen der Beitragsberechnung in der Gleitzone ermittelt. Der Arbeitnehmer kann gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich erklären, dass der Berechnung für die Beiträge zur Rentenversicherung nicht das verminderte Gleitzonenentgelt, sondern das tatsächliche Arbeitsentgelt zu Grunde gelegt werden soll. Die Erklärung ist innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Beschäftigung schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber abzugeben. Sie ist für die Dauer der Beschäftigung bindend. 2. | Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bestimmt sich nach der jeweils geltenden gesetzlichen Regelung. Zurzeit beträgt sie 100 Prozent für die ersten sechs Wochen der Krankheit. | § 4 Urlaub Der Arbeitnehmer hat im Kalenderjahr Anspruch auf ... (mindestens 24) Werktage Erholungsurlaub. Der Urlaub muss vom Arbeitgeber vor Urlaubsantritt genehmigt werden. § 5 Arbeitsverhinderung Der Arbeitnehmer hat den Arbeitgeber im Falle einer Arbeitsverhinderung unverzüglich zu informieren. Im Falle einer Erkrankung hat er dem Arbeitgeber spätestens am vierten Tag eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorzulegen, aus der sich auch die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit ergibt. § 6 Verschwiegenheitspflicht Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, über alle betrieblichen Angelegenheiten, die ihm bei seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber bekannt geworden sind, auch nach seinem Ausscheiden Stillschweigen zu wahren. § 7 Nebentätigkeit Eine Nebentätigkeit ist dem Arbeitgeber anzuzeigen. Falls Interessen des Arbeitgebers durch die Nebentätigkeit beeinträchtigt werden, kann er die Ausübung der Nebentätigkeit untersagen. § 8 Kündigungsfristen 1. | Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit ist die Kündigung nur unter Einhaltung einer Frist von ... Wochen/Monaten zulässig. | 2. | Verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber nach geltenden tariflichen oder gesetzlichen Regelungen, so gilt die Verlängerung auch für den Arbeitnehmer. | 3. | Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet, ohne dass es dazu einer Kündigung bedarf. | 4. | Die Kündigung bedarf der Schriftform. | § 9 Schriftformklausel 1. | Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags können wirksam nur in schriftlicher Form vereinbart werden. | 2. | Dieser Vertrag bleibt auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen sich als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist dann so auszulegen, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke so weit wie möglich erreicht werden. | (Ort), den .... (Datum) ______________________ (Arbeitgeber) (Ort), den .... (Datum) ______________________ (Arbeitnehmer) |