01.02.2007 | Ohne Betreuungs-Courtage und ohne schriftlichen Maklervertrag
OLG Frankfurt: Versicherungsmakler hat keine Betreuungspflichten!
von Rechtsanwalt Jens Vogelsang, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Kanzlei am Ärztehaus, Büro Münster
In dem bekannten "Sachwalterurteil" hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Versicherungsmakler zu umfassenden Beratungs- und Betreuungsleistungen verpflichtet. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat nun die Betreuungspflichten für Versicherungsmakler eingeschränkt und in einem Schadenersatz-Verfahren des Kunden gegen den Makler zugunsten des Maklers entschieden.
Wir stellen Ihnen das für Sie positive Urteil vor und erläutern Ihnen, wie auch Sie davon in der Praxis profitieren.
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Der Gebäudeversicherer verweigerte die Leistung. Begründung: In der Nutzungsänderung sei eine Gefahrerhöhung zu sehen. Diese hätte der Eigentümer anzeigen müssen.
Der Eigentümer verklagte daraufhin die Maklerfirma auf Schadenersatz, weil sie ihn auf die Anzeigepflicht hinsichtlich der Gefahrerhöhung habe hinweisen müssen.
Die Maklerfirma verteidigte sich damit, dass
kein Maklervertrag bestehe, der ihr Betreuungspflichten auferlege, |
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