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06.12.2010 | Ombudsmann

Kompetenz des Ombudsmanns ab sofort erweitert

Der Kompetenzbereich des Versicherungsombudsmanns wurde mit Wirkung zum 18. November 2010 vergrößert:  

  • Die Höhe, bis zu der Versicherungskunden ihre Anliegen vom Ombudsmann prüfen lassen können, beträgt nun 100.000 Euro. Bisher lag die Obergrenze bei 80.000 Euro.
  • Versicherer müssen sich ab sofort bis zu einem Betrag von 10.000 Euro an die Entscheidungen des Ombudsmanns halten. Bisher galt dafür die Obergrenze von 5.000 Euro.

Wichtig: Versicherungsombudsmann ist seit 1. April 2008 Professor Dr. Günter Hirsch.  

Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 1 | ID 140644