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03.07.2008 | Personalmanagement

Pflegezeitgesetz bringt neue Rechte für Arbeitnehmer

Das neue Pflegezeitgesetz (PflegeZG) ist am 1. Juli 2008 in Kraft getreten. Es beschert Ihren Mitarbeitern zwei wichtige neue Rechte:  

  • Sie dürfen künftig bei unerwartetem Eintritt einer besonderen Pflegesituation kurzzeitig der Arbeit fernbleiben, um die sofortige Pflege eines nahen Angehörigen sicherzustellen (§ 2 PflegeZG).
  • Sie können sich für die Übernahme einer längeren Pflege in häuslicher Umgebung („Pflegezeit“) bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen (§ 3 PflegeZG).

Unser Service: Wer genauer wissen möchte, was auf ihn als Arbeitgeber zukommen kann, findet dazu einen ausführlichen Beitrag im Internet (www.iww.de) unter der Abruf-Nr. 081774.  

Quelle: Ausgabe 07 / 2008 | Seite 2 | ID 120279