01.02.2008 | Pflichtversicherungsgesetz und Straßenverkehrsgesetz
Wichtige Änderungen im Überblick
Seit 10. Dezember 2007 gelten wichtige Änderungen im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) und Straßenverkehrsgesetz (StVG).
1. Anpassung der Mindestversicherungssummen im PflVG und StVG
Mindestversicherungssummen gemäß Anlage zu § 4 Absatz 2 PflVG | |
Personenschäden | Insgesamt 7,5 Mio. Euro je Schadensfall |
Sachschäden | 1 Mio. Euro |
Sonstige Vermögensschäden | 50.000 Euro (unverändert) |
Mindestversicherungssummen aus Gefährdungshaftung gemäß § 12 Absatz 1 StVG | |
Personenschäden | 5 Mio. Euro je Schadensfall Bei entgeltlicher, gewerbsmäßiger Personenbeförderung über 8 Personen zusätzlich 600.000 Euro je Person |
Sachschäden | 1 Mio. Euro |
Gefahrguttransporte gemäß § 12 a StVG | |
Personen- und Sachschäden | Je 10 Mio. Euro, sofern der Schaden durch die Gefährlichkeit der beförderten Güter verursacht wird |
2. Bestätigung der Schadenfreiheit
Versicherungsnehmer können jederzeit während der Vertragslaufzeit von ihrem Kfz-Versicherer eine Bestätigung über ihre Schadenfreiheit und den Umfang der gegenüber ihnen geltend gemachten Schadenersatzansprüche verlangen. Der Versicherer muss spätestens 15 Tage nach Zugang des Wunsches eine Bestätigung ausstellen.
3. Fahrer unter Alkoholeinfluss – Insassen geschützt
Bisher riskierte ein Fahrzeuginsasse seinen Versicherungsschutz, wenn er wusste oder es hätte wissen können, dass der Fahrer des Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stand. Jetzt besteht auch für den Insassen in diesen Fällen Versicherungsschutz. Gleiches gilt für den Versicherungsnehmer, Eigentümer oder Halter, der eine „Alkoholfahrt“ schuldhaft ermöglicht.
4. Verein für Verkehrsopferhilfe hilft auch bei Sachschäden
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