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01.12.2003 | Problematische Courtage-Vereinbarung

Checken Sie Ihre Beziehung zum Versicherer!

"Courtage-Vereinbarungen" haben es oft in sich. Alles wird bis ins Kleinste geregelt, nachteilige oder maklerfeindliche Regelungen sind an der Tagesordnung. Für viele Makler ist die Textflut schwer zu durchschauen. Damit Sie problematische Passagen leicht erkennen, haben wir eine Checkliste entwickelt.

Gefahr der Vereinnahmung

Eines vorweg: Als Makler stehen Sie auf Seiten des Kunden. Sie verstehen sich als dessen Sachwalter und Bundesgenosse. Vielfach versuchen Versicherer aber, Sie zu vereinnahmen und zum Glied des "Außendiensts" zu machen. Sie legen "Courtage-Verträge" oder "-Vereinbarungen" vor, die agenturvertragsähnlich ausgestaltet sind. Solche vertraglichen Verstrickungen sind für den Maklerstatus schädlich.

Unser Tipp: Akzeptieren Sie nur einseitige "Courtage-Zusagen" von Seiten der Versicherer. Aber setzen Sie keine Unterschrift darunter! Sonst kommt doch noch eine Vereinbarung zu Stande.

Inhalt von "Courtage-Zusagen"

Doch wie müssen diese "Courtage-Zusagen" aussehen? Ist eine Korrektur bei all dem möglich, was Sie durch Unterschrift schon hingenommen haben? Wie schützen Sie sich gegenüber neu angebotenen Texten? Die Antworten darauf lesen Sie nachfolgend. Damit können Sie auf die einzelnen Versicherer zugehen, um Absprachen und neue Angebotstexte zu korrigieren.

Unser Tipp : Es ist nicht einfach, bei Versicherern Änderungen zu Ihren Gunsten durchzusetzen. Die Rechtsabteilungen lassen sich erfah-rungsgemäß nicht gern belehren. Der Filialdirektor lässt dagegen schon eher mit sich reden. Also sollten Sie bei diesem ansetzen.

Zuträglich ist allenfalls eine "Courtage-Zusage" nach dem Grundmuster: "Führst du, Makler, mir Versicherer eine Versicherung zu, erhältst du eine Courtage von ... Prozent".

1. Courtage als Basis des Maklerbetriebs