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01.02.2003 | Rechtsform

"Scheidungsklausel" in Personengesellschaftsverträgen

Scheidungen sind heute an der Tagesordnung. Damit das private Desaster des einen Gesellschafters nicht zu Problemen in der Makler-GbR, -OHG oder -KG führt, sollten Sie eine "Scheidungsklausel" in den Personengesellschaftsvertrag aufnehmen. Damit werden der Gesellschaftsanteil aus einer Scheidung herausgehalten und Liquiditätsabflüsse im Maklerbüro vermieden. Am besten verpflichten sich alle Gesellschafter

  • zur Gütertrennung oder
  • zur Vereinbarung einer modifizierten Zugewinngemeinschaft dahingehend, dass der Gesellschaftsanteil einschließlich der Gesellschafter-Kapitalkonten aus dem Zugewinnausgleich ausgenommen wird.

    Unser Service: Eine "Scheidungsklausel" in Personengesellschaftsverträgen finden Sie im Online-Service unter der Rubrik "Musterverträge und Musterschreiben" .

    Quelle: Ausgabe 02 / 2003 | Seite 4 | ID 98141