05.11.2009 | Rechtsprechung von A bis Z
Aktuelles aus dem Versicherungsrecht
Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Wir liefern Ihnen in regelmäßigen Abständen die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z, in wenigen Sätzen - sortiert nach Personen- und Sachversicherung.
Personenversicherung
Krankenversicherung
Eine im Rahmen eines Elementartarifs eines privaten Krankenversicherers vereinbarte Klausel, welche die volle Erstattung der Kosten für ambulante Heilbehandlung nur bei (Erst-)Behandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin/praktischen Arzt oder durch Fachärzte für Gynäkologie, Augenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin oder einen Not- bzw. Bereitschaftsarzt vorsieht, ist nicht dahin auszulegen, dass den genannten Ärzten ein an der hausärztlichen Versorgung teilnehmender Facharzt für Innere Medizin gleichsteht (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 18.2.2009 , Az: IV ZR 11/07; Abruf-Nr. 091270).
Zur Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit stationärer Heilbehandlung ist das Zeugnis des behandelnden Arztes grundsätzlich kein geeignetes Beweismittel, vielmehr ist die Beurteilung durch einen Sachverständigen erforderlich (Oberlandesgericht [OLG] Koblenz, Beschluss vom 9.7.2009, Az: 10 U 959/08; Abruf-Nr. 092963).
Auch wenn im Rahmen einer künstlichen Befruchtung mehr Eizellen befruchtet worden sind, als zur optimalen Erreichung einer Schwangerschaft erforderlich sind, hat ein privater Krankenversicherer die Kosten der gesamten Maßnahme zu zahlen (Landgericht [LG] Köln, Urteil vom 18.2.2009, Az: 23 O 51/08; Abruf-Nr. 091428).
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