01.12.2007 | Referentenentwurf liegt vor
Die neue Erbschaft- und Schenkungsteuer
Was lange währt, wird endlich gut. Ob das auch für das neue Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz gilt, bleibt abzuwarten. Seit dem 20. November liegt der Referentenentwurf (Abruf-Nr. 073591) vor.
Die wichtigste Nachricht vorweg: Es besteht kein Grund zur Hektik. Nach den Plänen der Regierung soll das neue Gesetz frühestens zum 1. April 2008 in Kraft treten und ab diesem Zeitpunkt für alle Schenkungen gelten. Für Erbfälle vom 1. Januar 2007 bis zum In-Kraft-Treten soll der Erbe zwischen dem neuen und dem alten Recht wählen können.
Neue Bewertungsregeln
Immobilien werden künftig marktgerechter mit ihrem gemeinen Wert (Verkehrswert) und somit höher als bislang bewertet. Damit das geerbte Elternhaus nicht in den finanziellen Ruin führt, sollen die Freibeträge angehoben werden. Die höheren Freibeträge werden aber nur bei den engsten Angehörigen annähernd für einen Ausgleich sorgen. Entferntere Verwandte zahlen künftig mehr Steuern; die Steuersätze in den Steuerklassen II und III sollen deutlich auf mindestens 30 Prozent angehoben werden.
Wichtige Freibeträge
| Bisher | Neu |
Ehegatte | 307.000 Euro | 500.000 Euro |
Kinder bzw. Kinder eines verstorbenen Kindes | 205.000 Euro | 400.000 Euro |
Enkelkinder | 51.200 Euro | 200.000 Euro |
Übrige Personen der Steuerklasse I (Urenkel, weitere Abkömmlinge des Erblassers, Eltern des Erblassers) | 51.200 Euro | 100.000 Euro |
Eingetragener Lebenspartner | 5.200 Euro | 500.000 Euro |
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