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01.12.2007 | Referentenentwurf liegt vor

Die neue Erbschaft- und Schenkungsteuer

Was lange währt, wird endlich gut. Ob das auch für das neue Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz gilt, bleibt abzuwarten. Seit dem 20. November liegt der Referentenentwurf (Abruf-Nr. 073591) vor.  

 

Die wichtigste Nachricht vorweg: Es besteht kein Grund zur Hektik. Nach den Plänen der Regierung soll das neue Gesetz frühestens zum 1. April 2008 in Kraft treten und ab diesem Zeitpunkt für alle Schenkungen gelten. Für Erbfälle vom 1. Januar 2007 bis zum In-Kraft-Treten soll der Erbe zwischen dem neuen und dem alten Recht wählen können.  

 

Neue Bewertungsregeln

Immobilien werden künftig marktgerechter mit ihrem gemeinen Wert (Verkehrswert) und somit höher als bislang bewertet. Damit das geerbte Elternhaus nicht in den finanziellen Ruin führt, sollen die Freibeträge angehoben werden. Die höheren Freibeträge werden aber nur bei den engsten Angehörigen annähernd für einen Ausgleich sorgen. Entferntere Verwandte zahlen künftig mehr Steuern; die Steuersätze in den Steuerklassen II und III sollen deutlich auf mindestens 30 Prozent angehoben werden.  

 

Wichtige Freibeträge

 

Bisher  

Neu  

Ehegatte  

307.000 Euro  

500.000 Euro  

Kinder bzw. Kinder eines verstorbenen Kindes  

205.000 Euro  

400.000 Euro  

Enkelkinder  

51.200 Euro  

200.000 Euro  

Übrige Personen der Steuerklasse I (Urenkel, weitere Abkömmlinge des Erblassers, Eltern des Erblassers)  

51.200 Euro  

100.000 Euro  

Eingetragener Lebenspartner  

5.200 Euro  

500.000 Euro