01.11.2004 | Rentenversicherung
Kein Anspruch auf finanzmathematische Berechnung
Versicherungsnehmer haben zwar gegenüber dem Rentenversicherer Anspruch auf Auskunft, wie das einbezahlte Geld angelegt und verwaltet wird. Sie können aber keine finanzmathematische Berechnung zur Ermittlung der Überschussbeteiligung verlangen. Hierdurch würde "ein unverhältnismäßiger hoher Verwaltungsaufwand mit vergleichsweise geringem Informationswert für Versicherungsnehmer entstehen", so das Landgericht München I. (Urteil vom 25.8.2004, Az: 26 O 1035/04; Abruf-Nr. 042347 )
Quelle: Ausgabe 11 / 2004 | Seite 1 | ID 98453