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01.01.2005 | Rückstellung für Bestandspflege

BFH lässt Steuer sparende Bilanzierung bei bestehenden Lebensversicherungen zu

von Diplom-Finanzwirt Hermann Kahlen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Senden/Westfalen

Dürfen Makler Rückstellungen für Verwaltungskosten bilden, die bei bestehenden Lebensversicherungen entstehen, wenn der Versicherer kein Bestandspflegegeld zahlt? Ja, sagt der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 28.7.2004, Az: XI R 63/03; Abruf-Nr.  043010 ).

Das erfreuliche Urteil bringt bilanzierenden Versicherungsmaklern bares Geld. Wie, das lesen Sie im folgenden Beitrag.

Der zu Grunde liegende Fall

Kläger war ein Versicherungsmakler. Er hatte sich 1969 in einem "Vertrag" (!) mit dem Versicherer verpflichtet,

  • Lebens- und Schadensversicherungen zu vermitteln,
  • den Bestand zu betreuen und zu erhalten und
  • das Inkasso durchzuführen.