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01.03.2005 | "Rürup-Rente"

Die neue Welt der Altersvorsorge

von Erich Holzner, Produktmanagement-Privatkunden, Swiss Life, München

Die neue Welt der Altersvorsorge erlebte soeben ihre Geburtsstunde. Nahezu neun Monate ging man mit der "Rürup-Rente" - auch Basis-Rente" genannt - schwanger. Inzwischen sind die ersten Produkte auf dem Markt. Jetzt gilt es, mit dem Produkt sorgsam in der Beratung umzugehen und es in die Produktfamilie aufzunehmen. Mit dem folgenden Beitrag helfen wir Ihnen, den Beratungsbedarf zu strukturieren und kundengerecht einzugrenzen.

Welche Vorsorgeform für welchen Kunden?

Das Spektrum der versicherungsmäßigen Vorsorgeformen umfasst acht Lösungsmöglichkeiten. Je nach Zielgruppe, zu der der Kunde gehört, stehen nicht alle zur Verfügung. Über den Weg in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) entscheidet der Arbeitgeber.

Übersicht
Bedarf nach Wünschen und Zielen

Gibt es mehrere Versorgungswege, benötigen Sie weitere Parameter, an Hand derer Sie dem Kunden Empfehlungen geben können. Neben dem bisherigen finanziellen Engagement und der Belastbarkeit sind vor allem die persönlichen Wünsche des Kunden maßgebend. Je nach den Wünschen des Kunden grenzt sich der Kreis der geeigneten Produkte schnell ein, wie die folgende Übersicht zeigt:

Persönliche Wünsche des Kunden
Wünsche bAV Riester Basis/
Rürup
Klass. Ver-
sicherung
Steuerabzugsrahmen für Beiträge soll maximal ausgenutzt werden. + + + -
Vertrag soll auch volle Kapitalauszahlung zulassen. - - - +
Vertrag soll eine Teilkapitalauszahlung zulassen. + + - +
Kapitalleistung soll unter bestimmten Voraussetzungen zumindest teilweise steuerfrei sein. - - - +
Kunde möchte hinsichtlich Beitragshöhe, Fälligkeit, Laufzeit etc. völlig frei entscheiden können. - - - +
Kunde hat Wohnsitzverlegung ins Ausland im Auge; dies soll ohne Auswirkung auf die steuerliche Belastung sein. + - + +
Rentenleistung soll ohne Beitragsbelastung für Krankenversicherungsbeiträge (KVdR) sein. - + + +
Rente soll nur in Höhe des Ertragsanteils der Einkommensteuer unterworfen werden. - - - +
Beiträge sollen aus sozialversicherungsfreiem Einkommen sein, zumindest bis 2008. + - - -
Steuer-Ersparnis bereits im Jahr der Leistung. + - - -
Versicherungsleistung soll auch an andere Personen als den Ehegatten oder die Kinder geleistet werden können. - - - +
"+" Produkt/Vorsorgeform möglich; "-" Produkt/Vorsorgeform scheidet aus

Der Bereich der bAV scheidet zum Beispiel aus, wenn der Kunde eine Versteuerung seiner Rente mit dem Ertragsanteil anstrebt oder die Freiheit haben möchte, das Kapital seines Vertrags an andere Personen übertragen zu können. Auch die "Riester-Rente" und die "Rürup-Rente" eignen sich in diesem Fall nicht, sondern nur die klassische private Rentenversicherung. Umgekehrt muss man sich der Direktversicherung zuwenden, wenn die Beitragsaufwendung aus sozialversicherungsfreiem Einkommen bestritten werden soll.

Die (junge) "Rürup-Rente"

Wie fügt sich die "Rürup-Rente", die es seit dem 1. Januar 2005 gibt, in die Produktlandschaft ein? Zugegeben, auf den ersten Blick scheint sie für den Kunden nicht besonders interessant zu sein, lassen sich gerade einmal zwei der vorgenannten Kundenwünsche mit ihr realisieren. Bei näherem Hinsehen hat sie aber ihren Reiz. Zunächst einmal rufen wir die Voraussetzungen dieser Vorsorgeform kurz in Erinnerung (sehen Sie dazu auch Ausgabe 7/2004, Seite 15).

1. Voraussetzungen der "Rürup-Rente"

Die "Rürup-Rente" ist eine private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung (§  10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b Einkommensteuergesetz [EStG]). Sie muss folgende Voraussetzungen erfüllen: