Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

01.07.2007 | Schadensfälle mit Kfz-Bezug

Die wichtigsten Urteile des Bundesgerichtshofs im Überblick

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zahlreiche Urteile zu Schadensfällen mit Kfz-Bezug gefällt. Wir verschaffen Ihnen nachfolgend einen Überblick.

Kasko und unwahre Angaben in der Schadenmeldung

Unwahre Angaben in der Schadenmeldung führen zur Leistungsfreiheit des Versicherers. Das gilt auch, wenn der Versicherer per Abfrage einer Datei zur Abwehr von Versicherungsbetrügereien ("Uniwagnis") die Unwahrheiten entdeckt, bevor er gezahlt hat.

Der Urteilsfall

Der Versicherungsnehmer hatte nach einem Fahrzeugdiebstahl die Frage nach Vorschäden verneint. Der Versicherer brachte aber mittels Uniwagnis-Datei in Erfahrung, dass der Versicherungsnehmer bereits einmal einen Schaden an dem Wagen mit einem gegnerischen Versicherer abgerechnet hatte.

Begründung des BGH: Erkenntnismöglichkeiten des Versicherers in der Uniwagnis-Datei lassen die Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers zu Vorschäden unberührt. Der Versicherer wisse nicht, ob noch weitere verschwiegene Schäden vorlägen, zumal die Uniwagnis-Datei nicht alle Unfallschäden enthalte. Jedenfalls seien ihm solche Schadenereignisse unbekannt, die nicht zu einer Bearbeitung durch einen Versicherer geführt haben (Urteil vom 17.1.2007, Az: IV ZR 106/06; Abruf-Nr.  070785 ).

Beachten Sie: Das Kammergericht Berlin hatte zu einem ähnlichen Fall im Jahr 2005 entschieden: Wenn es beim Versicherer eine Anweisung gebe, jeden Fall durch die Uniwagnis-Datei zu filtern, seien Falschangaben des Versicherungsnehmers zu Vorschäden weitgehend unschädlich. Mit einem kleinen Seitenhieb in seinem aktuellen Urteil hat der BGH dieses Urteil als falsch bezeichnet, weil ja nicht sicher sei, dass damit alle Vorschäden aufgespürt werden.

Außerdem hat der BGH klargestellt, dass es nicht darauf ankommt, ob das Abfrageergebnis schon vor Eingang des vom Versicherungsnehmer ausgefüllten Fragebogens vorlag.

Wichtig: Nur vorsätzliche Falschangaben schaden. Weiß der Versicherungsnehmer nichts von einem Vorschaden, weil er das Auto selbst gebraucht gekauft hat und ihm dabei der Schaden verschwiegen wurde, kann er ihn gar nicht angeben.

Was ist eine Überschwemmung?