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31.07.2008 | Schenkung

Wenn Geld auf den Namen des Kindes angelegt wird

Legt ein Elternteil – als gesetzlicher Vertreter für beide Eltern handelnd – einen Geldbetrag als Festgeld auf den Namen seines minderjährigen Kindes an, so steht dem Kind als Konto-Inhaber die Forderung im Regelfall auch materiellrechtlich zu – und nicht den Eltern. Diese Erfahrung machte ein Vermittler vor dem Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken. Dieser hatte, als seine Ehe noch bestand, hohe Einkünfte erzielt und davon Geld auf den Namen seines Kindes angelegt. Nach der Scheidung verlangte das Kind vom Vater, dem Vermittler, das Geld zurück, über das jener verfügt hatte. Das OLG gab dem Kind Recht: Der Vater war nicht berechtigt, allein über die Festgeldanlage zu verfügen, weil die elterliche Sorge beiden Elternteilen zustand und die Ex-Frau mit seinem Vorgehen nicht einverstanden war. (Urteil vom 28.12.2007, Az: 4 U 8/07) (Abruf-Nr. 081096)  

Quelle: Ausgabe 08 / 2008 | Seite 4 | ID 120802