02.02.2009 | Schrottimmobilien
Steuerliche Folgen des Darlehensverzichts bei Rückabwicklung des Immobilienkaufs
Die Käufer von „Schrottimmobilien“ können in bestimmten Fällen gegenüber der finanzierenden Bank die Rückabwicklung des Darlehens geltend machen. Banken reagieren darauf mit einem Darlehensverzicht. Der wirkt sich steuerlich aus.
Vier Fälle mit Einstandspflicht der Bank
Die Käufer können gegenüber der finanzierenden Bank im Wege des Schadenersatzes die Rückabwicklung des Darlehens verlangen, wenn die Bank
- über einen konkreten Wissensvorsprung gegenüber dem Darlehensnehmer in Bezug auf spezielle Risiken des finanzierten Vorhabens verfügt,
- einen besonderen Gefährdungstatbestand schafft oder begünstigt,
- ihre Rolle als Kreditgeber überschreitet oder
- sich in einem schwerwiegenden Interessenkonflikt befindet (BGH, Urteil vom 29.4.2008, Az: XI ZR 221/07; Abruf-Nr. 081797; Urteil vom 23.10.2007, Az: XI ZR 167/05; Abruf-Nr. 080143).
Steuerliche Folgen des Darlehensverzichts
Banken bieten ihren Kunden als Schadenersatz einen Schuldenerlass an. Dieser soll den überhöhten Kaufpreis ausgleichen und die hierauf entfallenden zu viel bezahlten Schuldzinsen erstatten. Die Finanzverwaltung behandelt diesen Vorgang wie folgt (Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 16.7.2008, Az: S 2211.1.1-2/2 St 32/St 33; Abruf-Nr. 082780):
- Werden zu viel bezahlte Schuldzinsen ersetzt, liegen negative Werbungskosten und damit im Ergebnis Einnahmen nach § 21 EStG vor. Das gilt bis zur Höhe, bis zu der in der Vergangenheit ein Finanzierungsaufwand als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt wurde.
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