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01.02.2008 | Sonderausgaben

Gesellschafter-Geschäftsführer können ab 2008 weniger Vorsorgeaufwand absetzen

Einschneidende Änderungen bringt das „Jahressteuergesetz 2008“ für Gesellschafter-Geschäftsführer. Sie können ab 2008 weniger Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben absetzen.  

Die bisherige Regelung

Vorsorgeaufwendungen sind seit 2005 bis zu einem jährlich steigenden Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzbar (Höchstbetrag für 2008: 13.200 Euro [66 % x 20.000 Euro]; für 2007: 12.800 [64 % x 20.000 Euro]). Ehegatten können unabhängig vom Einzahlenden den doppelten Betrag geltend machen.  

 

Bislang wurde der Sonderausgaben-Höchstbetrag bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und anderen Personen gekürzt, denen eine Altersversorgung weitgehend ohne eigene Beitragsleistungen zusteht. Das betraf  

  • Beamte und
  • nicht versicherungspflichtige Geschäftsführer mit Pensionszusagen, wenn sie nicht mit 100 Prozent beteiligt sind oder wenn nicht alle Gesellschafter die gleiche Quote aufweisen.

Die neue Regelung

Über das „Jahressteuergesetz 2008“ entfällt das Tatbestandsmerkmal, wonach der Anspruch auf Altersversorgung „ganz oder teilweise” ohne eigene Beitragsleistung erworben wird. Es kommt somit nicht mehr darauf an, ob diese Altersversorgung ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung bzw. durch steuerfreie Beiträge im Sinne des § 3 Nummer 63 Einkommensteuergesetz (EStG) erworben wurde.