01.10.2007 | Sonderausgaben
Vorwegabzug unterschiedlich beteiligter Gesellschafter
Erteilt eine GmbH ihren beiden Gesellschafter-Geschäftsführern (GGf) trotz unterschiedlich hoher Beteiligung eine Pensionszusage in gleicher Höhe, ist beim Minderheits-GGf der Vorwegabzug zu kürzen. Das gilt auch, wenn der durch die überquotale Pensionszusage begünstigte Minderheits-GGf eine höhere Arbeitsleistung für die Gesellschaft erbringen muss als der im Hinblick auf die Altersversorgung benachteiligte Mehrheits-GGf. (Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.1.2007, Az: X R 10/06) (Abruf-Nr. 072406)
Quelle: Ausgabe 10 / 2007 | Seite 2 | ID 113401