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06.09.2010 | Sozialversicherung

BSG: Kapitalzahlungen aus befreiender LV sind beitragsfrei

Die Kapitalleistung aus einer befreienden Lebensversicherung ist bei einem in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Rentner beitragsfrei. Mit dieser Begründung hat das Bundessozialgericht (BSG) die Revision der DAK abgewiesen, die die Kapitalleistung verbeitragen wollte. Im Urteilsfall stammte die Kapitalleistung aus einem befreienden Lebensversicherungsvertrag, den der Mann im Jahre 1967 abgeschlossen hatte. Solche Versicherungen konnten bis zum 1. Januar 1968 abgeschlossen werden, um eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu erlangen. Nach Ansicht des BSG rechtfertigen weder dieser noch der Umstand, dass der Arbeitgeber des Mannes einen Zuschuss zur Lebensversicherung leistete, die Kapitalleistung als eine in der Krankenversicherung beitragspflichtige Einnahme nach §§ 228, 229 Sozialgesetzbuch V zu beurteilen. Die Kapitalleistung sei keine Rente der betrieblichen Altersversorgung. Das BSG wird noch deutlicher in seiner Absage an die Krankenkassen: Allein der Umstand, dass eine Leistung der Altersversorgung dient, rechtfertigt es nicht, diese Leistung als betriebliche Altersversorgung anzusehen. Es ist auch nicht geboten, im Wege der Analogie nun Leistungen aus privatrechtlichen Rentenversicherungsverträgen den Renten der gesetzlichen Rentenversicherung oder betrieblichen Altersversorgung gleichzustellen, wenn sie faktisch eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung zu ersetzen scheinen. Der Gesetzgeber hat einen Numerus Clausus der beitragspflichtigen Einnahmen für pflichtversicherte Rentner im Gesetz festgelegt, der nicht durch Analogie zulasten bisher nicht betroffener Leistungen erweitert werden kann (Urteil vom 5.5.2010, Az: B 12 KR 15/09 R; Abruf-Nr. 102447).  

Wichtig: Ausführlich haben wir Sie über die Beitragspflicht krankenversicherter Rentner in der Ausgabe 8/2010 (Seiten 5 bis 9) informiert. Den Beitrag finden Sie in „myIWW“ (www.iww.de) im „Archiv“.  

Quelle: Ausgabe 09 / 2010 | Seite 4 | ID 138369