01.03.2006 | Sozialversicherung
Hemmt Betriebsprüfung das Statusfeststellungsverfahren?
Eine eingeleitete Betriebsprüfung entfaltet keine Sperrwirkung für ein Statusfeststellungsverfahren. Das heißt: Auch ein nach Ankündigung einer Betriebsprüfung beantragtes Statusfeststellungsverfahren für einen Ehegatten/Lebenspartner oder GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer wird weitergeführt. (Besprechungsergebnis der Sozial-versicherungsträger vom 15./16.11.2005; Abruf-Nr. 060236 )
Quelle: Ausgabe 03 / 2006 | Seite 2 | ID 98700