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01.01.2003 | Sozialversicherung

Vermeintliche Versicherungspflicht - Beiträge steuerfrei

Bei Gesellschafter-Geschäftsführern (GGf) von GmbH ist häufig strittig, ob sie sozialversicherungspflichtig sind. Die Einstufung hat Folgen für die Steuer: Zuschüsse des Arbeitgebers zur Sozialversicherung sind bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern steuerfrei, bei sozialversicherungsfreien dagegen nicht. War der GGf zunächst irrtümlich als sozialversicherungspflichtig eingestuft, werden die an die Sozialversicherung gezahlten Beiträge nicht rückwirkend steuerpflichtig. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Begründung: Erfüllt ein Arbeitgeber mit Leistungen zur Sozialversicherung seines Arbeitnehmers eine eigene - tatsächliche oder vermeintliche - Leistungspflicht, stellen die Leistungen steuerfreien Arbeitslohn dar. Spätestens wenn der GGf erfährt, dass er sozialversicherungsfrei ist, fehlt diese Voraussetzung. Folge: Zahlt die GmbH weiter Zuschüsse, sind diese steuerpflichtig. (Beschluss vom 30.4.2002, Az: VI B 237/01; Abruf-Nr.  020964 )

Quelle: Ausgabe 01 / 2003 | Seite 6 | ID 98133