07.03.2008 | Spekulationsgeschäfte
BVerfG: Besteuerung im Jahr 1999 verfassungsgemäß
Die Besteuerung von privaten Wertpapiergeschäften für den Veranlagungszeitraum 1999 ist verfassungsgemäß. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Es hat sich der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. November 2005 (Az: IX R 49/04; Abruf-Nr. 051816) angeschlossen und die gegen das Urteil eingelegte Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen: Es könne kein strukturelles Vollzugsdefizit hinsichtlich der Besteuerung von privaten Wertpapiergeschäften für den Veranlagungszeitraum 1999 festgestellt werden. Der Gesetzgeber habe seit 1998 das Ermittlungsinstrumentarium der Finanzbehörden kontinuierlich erweitert und so nahezu lückenlose Kontrollmöglichkeiten geschaffen.
Wichtig: Soweit Einspruchsverfahren bisher ruhend gestellt wurden, wird das Finanzamt sie entsprechend entscheiden und die Vorläufigkeit aufheben. Weitere Konsequenzen: Da die Jahre ab 1999 nun endgültig als verfassungsgemäß eingestuft wurden, zählen auch die in diesem Zeitraum realisierten Spekulationsverluste dauerhaft. Sofern nicht verbraucht, lassen sie sich bis 2013 mit Gewinnen unter der Abgeltungsteuer verrechnen. (Beschluss vom 10.1.2008, Az: 2 BvR 294/06) (Abruf-Nr. 080292)