01.07.2005 | Spekulationsgeschäfte
FG Münster: Besteuerung im Jahr 1996 verfassungswidrig
Die Besteuerung von Gewinnen aus privaten Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren und Optionsrechten war auch im Jahr 1996 verfassungswidrig. Zu diesem Schluss ist das Finanzgericht Münster gekommen. Es hat dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob § 23 Absatz 1 Satz1 Nummer 1 Buchstabe b und § 22 Nummer 3 Satz 1 Einkommensteuergesetz in der für 1996 geltenden Fassung verfassungswidrig und nichtig sind. Das Aktenzeichen beim BVerfG lautet 2 BvL 8/05.
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(Beschluss vom 17.5.2005, Az: 8 K 4710/01 E; Abruf-Nr. 051419 )
Quelle: Ausgabe 07 / 2005 | Seite 2 | ID 98568