01.01.2006 | Spekulationsgeschäfte
Zwei weitere Zeiträume beim BVerfG auf dem Prüfstand
Zur Besteuerung von Spekulationsgewinnen und Kapitaleinkünften sind Verfahren am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängig:
Das Finanzgericht (FG) München hat dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die Besteuerung der Spekulationsgewinne in den Jahren 1994 bis 1996 verfassungsgemäß war (Beschluss vom 13.7.2005, Az: 10 K 6837/03 E; Abruf-Nr. 052393 ). Inzwischen ist das BVerfG-Aktenzeichen bekannt. Es lautet: 2 BvL 12/05. |
Das FG Köln hat Bedenken geäußert, dass die Besteuerung von Kapitaleinkünften für die Jahre 2000 bis 2002 mit dem Grundgesetz vereinbar ist, weil die Besteuerung in diesen Jahren nicht gleichmäßig durchgesetzt werden konnte (Urteil vom 22.9.2005, Az: 10 K 1880/05; Abruf-Nr. 052886 ). Das Verfahren ist beim BVerfG unter dem Aktenzeichen 2 BvL 14/05 anhängig. |
Quelle: Ausgabe 01 / 2006 | Seite 3 | ID 98672