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01.11.2003 | Steuer-Checkliste 2003

Was Sie jetzt noch veranlassen sollten!

Wird die dritte Stufe der Steuerreform auf 2004 vorgezogen und der Steuertarif im Spitzensteuersatz von 48,5 auf 42 Prozent gesenkt? Oder wird lediglich die von 2003 auf 2004 verschobene Reform nachgeholt? Das hieße, dass der Spitzensteuersatz nur um 1,5 Prozentpunkte auf 47 Prozent sinkt. Niemand kann Ihnen das jetzt - Anfang November 2003 - mit Sicherheit sagen.

Das sollte Sie aber nicht davon abhalten, Ihr persönliches Steuerspar-Programm ablaufen zu lassen. Wir liefern Ihnen die Stellschrauben. Checken Sie anhand der nachfolgenden Liste, was Sie dieses Jahr noch veranlassen sollten, um Ihre Steuerlast spürbar zu senken.

Unser Tipp: Ein Teil unserer Tipps wirkt sich umso stärker Steuer mindernd aus, je niedriger der Spitzensteuersatz in 2004 sein wird. Verfolgen Sie daher die Entwicklung bei uns im Internet (www.iww.de; Stichwort: "Aktuelle Berichterstattung").

1. Mit Abschreibungen Jahresgewinn senken

Überprüfen Sie zum Jahresende Ihre Investitionspläne! Wegen der sinkenden Steuersätze sollten Sie Investitionen vorziehen bzw. über eine Ansparabschreibung (§  7g Absätze 3 bis 8 Einkommensteuergesetz [EStG]) nachdenken. Einzelheiten zur Ansparabschreibung finden Sie auf den Seiten 16 bis 19 in dieser Ausgabe.

2. Sonderabschreibung für neuen Betriebs-Pkw sichern

Die größte Hürde zur Inanspruchnahme der 20-prozentigen Sonderabschreibung ist (neben der Anspar-AfA), dass das Wirtschaftsgut zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt wird. Das ist vor allem bei Betriebs-Pkw, die auch privat genutzt werden, kaum zu erfüllen.

Unser Tipp: Gerade für Betriebs-Pkw können Sie sich die Sonderabschreibung am einfachsten dadurch sichern, dass Sie den Pkw erst zum Jahresende (zum Beispiel im Dezember 2003) kaufen. Dann brauchen Sie nur bis zum Jahresende ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu führen, das die mindestens 90-prozentige betriebliche Nutzung belegt. Zu den betrieblichen Fahrten zählen im Übrigen auch die Fahrten zwischen Wohnung und Maklerbüro!

3. Weihnachtsgeschenke und -feiern richtig steuern