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01.10.2003 | Steuer-Erklärung

Kein unnötiges Geld für Umsatzsteuer-Erklärung zahlen

Ein Leser möchte wissen, ob er eine Umsatzsteuer-Erklärung abgeben muss, obwohl er als Versicherungsmakler nur umsatzsteuerfreie Umsätze erwirtschaftet (§  4 Nummer 11 Umsatzsteuergesetz [UStG]). Bisher habe sein Steuerberater jedes Jahr eine Umsatzsteuer-Erklärung für sein Maklerbüro abgegeben und etwa 400 Euro dafür verlangt.

Unsere Antwort: Grundsätzlich muss auch ein Versicherungsmakler eine Umsatzsteuer-Erklärung abgeben (§  18 Absatz 3 UStG). Die Umsatzsteuer-Erklärung hat den Zweck, dem Finanzamt die Grundlagen der Besteuerung mitzuteilen. Ob Umsatzsteuer festgesetzt wird, ist dann die Entscheidung des Finanzamts.

Unser Tipp: Teilen Sie dem Finanzamt mit, dass Sie nur umsatzsteuerfreie Umsätze tätigen, und beantragen Sie, dass das Finanzamt Sie von der Abgabepflicht befreit. Die Finanzämter geben einem solchen Antrag in der Regel statt. Den Antrag stellen Sie am besten schriftlich. Verwenden Sie dazu den folgenden Formulierungsvorschlag:

 Formulierungsvorschlag 

"Als Versicherungsmakler tätige ich nur umsatzsteuerfreie Umsätze nach §  4 Nummer 11 UStG. Ich beantrage daher, mich von der Pflicht zur Abgabe einer jährlichen Umsatzsteuer-Erklärung zu befreien."

Quelle: Ausgabe 10 / 2003 | Seite 3 | ID 98256