01.02.2006 | Steueränderungen
So prüfen Sie den neuen § 15b EStG
§ 15b EStG hat den Fallenstellerparagrafen 2b EStG rückwirkend zum 11. November 2005 abgelöst und damit das Aus für viele Verlustzuweisungsmodelle eingeläutet. Denn § 15b EStG geht weit über die Wirkung des § 2b EStG hinaus. Dennoch muss § 2b EStG weiter beachtet werden. Anhand des folgenden Schemas können Sie ermitteln, ob Beteiligungen von der Änderung betroffen sind.
Prüfschema
Unser Service: Sie finden das Prüfungsschema zu § 2b EStG sowie zu § 15b EStG im Online-Service unter der Rubrik "Checklisten" .
Quelle: Ausgabe 02 / 2006 | Seite 20 | ID 98696