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01.02.2006 | Steueränderungen

So prüfen Sie den neuen §  15b EStG

§  15b EStG hat den Fallenstellerparagrafen 2b EStG rückwirkend zum 11. November 2005 abgelöst und damit das Aus für viele Verlustzuweisungsmodelle eingeläutet. Denn §  15b EStG geht weit über die Wirkung des §  2b EStG hinaus. Dennoch muss §  2b EStG weiter beachtet werden. Anhand des folgenden Schemas können Sie ermitteln, ob Beteiligungen von der Änderung betroffen sind.

Prüfschema

Unser Service: Sie finden das Prüfungsschema zu §  2b EStG sowie zu §  15b EStG im Online-Service unter der Rubrik "Checklisten" .

Quelle: Ausgabe 02 / 2006 | Seite 20 | ID 98696