01.05.2003 | Steueränderungen
"Steuervergünstigungsabbaugesetz" verabschiedet
Von der rot-grünen "Giftliste" ist nicht viel übrig geblieben. Am 11. April 2003 haben Bundestag und Bundesrat den Rest des "Steuervergünstigungsabbaugesetzes" verabschiedet. Darin wurden im Wesentlichen Änderungen bei der Körperschaftsteuer beschlossen. So dürfen zum Beispiel Kapitalgesellschaften erst 2006 wieder altes Körperschaftsteuerguthaben bei einer Ausschüttung geltend machen.
Wichtig: Alle anderen geplanten Maßnahmen - höhere Dienstwagensteuer, verschärfte Abschreibungsregeln und Kürzungen bei der Eigenheimzulage - sind somit (vorerst) vom Tisch.
Quelle: Ausgabe 05 / 2003 | Seite 3 | ID 98181