04.05.2011 | Steuerfreier Sachbezug
Tankgutscheine: Die Antworten auf die häufigsten Praxisfragen im Überblick
Lohnsteuerprüfer haben in der Vergangenheit Tankgutscheine für Mitarbeiter kritisch unter die Lupe genommen. Jetzt hat der Bundesfinanzhof (BFH) für eine Vielzahl von Gestaltungen grünes Licht gegeben. In der Praxis sind nun einige Fragen aufgetaucht, die wir nachfolgend beantworten. Doch zunächst ein kurzer Blick auf die Rechtsprechung.
BFH hat Rechtsprechung zu Gutscheinen geändert
Warengutscheine sind immer dann steuerfreier und sozialabgabenfreier Sachbezug, wenn der Mitarbeiter den Gutschein nur gegen Ware (und nicht gegen Bargeld) bei einem Dritten auf Kosten des Arbeitgebers einlösen kann und der Wert 44 Euro im Monat nicht übersteigt. Das hat der BFH mehrfach entschieden und damit den Weg für folgende Gestaltungen freigemacht:
|
Antworten auf Fragen aus der Praxis
In der Praxis stellen sich nun folgende sechs Fragen bei der Gestaltung und Abwicklung von Tankgutscheinen.
1. Ist die spätere Kostenerstattung rechtens?
Ja, das Finanzamt muss die Gestaltung akzeptieren, bei der der Mitarbeiter zunächst die Tankfüllung selbst bezahlt und Sie später aufgrund des Gutscheins 44 Euro erstatten.