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02.10.2008 | „Steuerspar-Modell“ Pkw

So nutzen Sie Steuervorteile
einer Pkw-Vermietung unter Ehegatten

von Rechtsanwalt und Dipl.-Finanzw. Manfred Braunigger, München

Tragen Sie sich mit dem Gedanken, demnächst einen neuen Betriebs-Pkw anzuschaffen, sollten Sie folgendes „Steuerspar-Modell“ kennen: Kauft Ihr Ehepartner den Pkw und vermietet diesen an Sie oder Ihr Maklerunternehmen, können Sie Steuern sparen. Wie das funktioniert, erläutern wir Ihnen im folgenden Beitrag.  

Die vier Steuervorteile des Modells

Das Modell ist anhand des folgenden Beispiels schnell erklärt:  

Beispiel

Versicherungsmakler V benötigt einen neuen Betriebs-Pkw. Statt diesen selbst zu kaufen, erwirbt seine Ehefrau das Fahrzeug und vermietet es anschließend an V. Das Fahrzeug hat einen Kaufpreis von 30.000 Euro, der Mietpreis beträgt monatlich 435 Euro. Vereinbart wird eine Laufzeit von sechs Jahren. Die Ehefrau trägt den allgemeinen Werteverzehr des Kfz, ansonsten trägt V alle Kosten.  

1. Vermietung bleibt beim Ehepartner steuerfrei

Ihr Ehepartner erzielt sonstige Einkünfte im Sinne von § 22 Nummer?3 Einkommensteuergesetz. Gewerbliche Einkünfte scheiden aus, da über die mietvertragliche Gebrauchsüberlassung hinaus keine Nebenleistungen wie Reparatur- und Wartungsarbeiten erbracht werden. Es handelt sich auch nicht um Vermietungseinkünfte, weil eine bewegliche Sache überlassen wird.  

 

Wichtig: Diese sonstigen Einkünfte werden bei der Einkommensteuer nicht erfasst, wenn sie unter der Freigrenze von 256 Euro jährlich liegen.  

 

Berechnung zum obigen Beispiel

Jährliche Einnahmen (435 Euro x 12)  

5.220 Euro  

./. Abschreibung (Kaufpreis 30.000 Euro : 6 Jahre)  

./. 5.000 Euro  

Jährliche Einkünfte der Ehefrau  

220 Euro  

Die Ehefrau erzielt nach Abzug der Abschreibung für den Pkw Einkünfte von 220 Euro jährlich, die voll steuerfrei bleiben.  

 

2. Veräußerung durch Ehepartner ist steuerfrei

Auch die Veräußerung des Pkw ist steuerfrei. Würden Sie das Fahrzeug dagegen selbst als Betriebsvermögen erwerben, müssten Sie den Veräußerungserlös beim Verkauf des Pkw versteuern.  

 

3. Keine Umsatz- und Gewerbesteuer beim Ehepartner

Grundsätzlich muss Ihr Ehepartner den Pkw umsatzsteuerpflichtig an Sie vermieten. Eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung hat den Vorteil, dass die beim Kauf des Pkw gezahlte Umsatzsteuer sofort als Vorsteuer rückerstattet wird. Allerdings unterliegt der spätere Verkauf ebenfalls der Umsatzsteuer. Und Sie können, soweit Sie umsatzsteuerfreie Umsätze erzielen, als Mieter die im Mietpreis enthaltene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen.  

 

Unser Tipp: Ihr Partner darf umsatzsteuerfrei an Sie vermieten, wenn sein Umsatz im vergangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat. Er profitiert von der „Kleinunternehmerregelung“.  

 

Die Vermietung und die Veräußerung des Pkw unterliegen bei Ihrem Ehepartner nicht der Gewerbesteuer.  

 

4. Steuer-Ersparnis bei Ihnen

Wie viel Sie durch ein Pkw-Mietverhältnis sparen, hängt von Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz sowie vom voraussichtlichen Veräußerungserlös bei Verkauf des Pkw ab. Dem gegenüber steht aber die Gewerbesteuer-Last, weil die Mietzahlungen die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage teilweise erhöhen.  

 

Berechnung Ersparnis

V hat einen Einkommensteuersatz von 42 Prozent. Der voraussichtliche Verkaufserlös nach sechs Jahren beträgt 8.000 Euro. Es ergibt sich folgendes Bild:  

 

Kauf des Pkw  

Anmietung des Pkw  

Anschaffungskosten  

(Abschreibung 6 Jahre x 5.000 Euro)  

30.000  

Mietzahlungen  

(435 Euro x 12 Monate x 6 Jahre)  

31.320  

./. Veräußerungsgewinn  

./.?8.000  

./. Veräußerungsgewinn  

0  

Betriebsausgaben insgesamt  

22.000  

Betriebsausgaben insgesamt  

31.320  

Minderung Einkommensteuer  

9.240  

Minderung Einkommensteuer  

13.145  

V hat bei Anmietung des Pkw einen Steuervorteil von 3.905 Euro. Bei der Ermittlung wurde von einem Gewerbesteuerhebesatz von 341 ausgegangen. Bei dieser Höhe gleicht die Einkommensteuer-Ermäßigungsvorschrift des § 35 Einkommensteuergesetz die zusätzliche Belastung mit Gewerbesteuer wieder aus. Bei einem höheren Gewerbesteuerhebesatz fällt eine höhere Gewerbesteuer an, die Steuerentlastung im obigen Beispiel mindert sich entsprechend.  

Worauf müssen Sie achten?

Verträge unter Ehegatten werden von der Finanzverwaltung besonders sorgfältig unter die Lupe genommen. Daher sollten Sie alle formellen Voraussetzungen einhalten. Dazu gehören:  

 

  • Der Abschluss eines schriftlichen Mietvertrags.
  • Die Überweisung der Miete auf ein Konto des Ehegatten.
  • Der Ehegatte muss den Kaufpreis des Kfz aus eigenen Mitteln bestreiten können.
  • Die Höhe der Mietzahlungen muss dem Fremdvergleich genügen.
  • Als Anhaltspunkt können hier die Leasingvereinbarungen dienen, die im Kfz-Handel angeboten werden und dort üblich sind.

 

Beachten Sie: Eine besondere Klippe gilt es zusätzlich zu überwinden: Das Finanzamt könnte auf die Idee kommen, den Mietvertrag als Leasingvertrag zu werten. Bei bestimmten Leasingverträgen nimmt das Finanzamt das „wirtschaftliche Eigentum„ beim Leasingnehmer an. In diesem Fall würde das Modell scheitern. Aus diesem Grund ist bei Abfassung der Verträge darauf zu achten, dass das „wirtschaftliche Eigentum“ beim Vermieter bleibt. Sprechen Sie hierüber mit Ihrem Steuerberater.  

 

Wie bereits erwähnt, sollten Sie im Übrigen daran denken, dass die Einkünfte aus der Vermietung jährlich weniger als 256 Euro betragen, weil die Einkünfte andernfalls steuerpflichtig wären.  

Besteuerung der Privatnutzung beim Makler

Nutzen Sie Ihren Pkw zu mehr als 50 Prozent betrieblich, können Sie die Privatnutzung nach der „Ein-Prozent-Regelung“ ermitteln. Monatlich wird ein Prozent des Listenpreises als Privatanteil versteuert.  

 

Das Bundesfinanzministerium hat darauf hingewiesen, dass die „Ein-Prozent-Regelung“ auch bei „besonderen vertraglichen Gestaltungen“ gelte. Sie wird also auch bei diesem Modell gelten (Schreiben vom 21.1.2002, Az: IV A 6 – S 2177 – 1/02; Abruf-Nr. 020237).  

 

Abweichend von der „Ein-Prozent-Regelung“ können Sie die Privatnutzung mit den darauf entfallenden Aufwendungen ansetzen. Sie müssen in diesem Fall die für die Nutzung des Pkw insgesamt entstandenen Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten Fahrten zu den übrigen durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachweisen.  

 

Soweit die betriebliche Nutzung zu 50 Prozent oder weniger erfolgt, dürfen Sie den privaten Nutzungsanteil seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr nach der „Ein-Prozent-Regelung“ ermitteln. Die Privatnutzung ist dann mit dem nicht auf betriebliche Fahrten entfallenden Anteil an den Gesamtaufwendungen zu bewerten.  

Musterformulierung

Auf den folgenden Seiten haben wir einen Muster-Mietvertrag abgedruckt. Hierbei handelt es sich um einen Formulierungsvorschlag. Lassen Sie im Einzelfall die vertraglichen Regelungen durch einen Rechtsanwalt und Steuerberater auf Ihre speziellen Bedürfnisse hin formulieren.  

 

Musterformulierung

Mietvertrag und Rechnung  

 

über die Nutzung des Kfz (Wagentyp: ...; amtliches Kennzeichen: ...; Kfz-Schein-Nr. ...)  

zwischen ... (Name des Ehepartners, Anschrift) – im Folgenden Vermieter – und  

... (Name des Maklers/des Maklerunternehmens, Anschrift) – im Folgenden Mieter –  

 

Mietpreis pro Monat: ... Euro  

Übergabe am: ...  

Km-Stand Abfahrt: ...  

Mietdauer: ...  

Vereinbarte Rückgabe am: ...  

Km-Stand Ankunft: ...  

Vorhandene Schäden: ...  

Freie Km: ...  

Der Mieter hat sich ausgewiesen durch Personalausweis (Nummer: ...)  

Er ist im Besitz eines Führerscheins der Klasse ... vom ... ; ausgestellt in: ...; Nummer: ...  

Zusätzliche Fahrer: ...  

Der Mieter hat den Wagen in ordnungsgemäßem Zustand mit Kfz-Papieren übernommen, die Bedingungen gelesen und durch seine Unterschrift anerkannt.  

 

§ 1 Vertragsgegenstand und Benutzung  

1. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrzeugs (Kfz) an, dass es sich in verkehrssicherem, fahrbereitem, mangelfreiem Zustand befindet und er die Wagenpapiere und Schlüssel erhalten hat.
NaN. Der Mieter darf das Kfz in verkehrsüblicher Weise benutzen.
NaN. Das Kfz darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag aufgeführten Fahrern gefahren werden. Der Mieter haftet für deren Verschulden wie für eigenes.
NaN. Der Mietpreis schließt die Kosten für den Treibstoff, Ölverbrauch, laufende Wartungsarbeiten sowie für Kfz-Steuer und Kfz-Versicherungen nicht ein.

 

§ 2 Pflichten des Mieters  

1. Der Mieter verpflichtet sich, das Kfz pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln sowie es ständig auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überwachen, es zu verschließen und an sicherem Ort abzustellen. Er muss die fälligen Wartungsarbeiten in einer autorisierten Vertragswerkstatt durchführen lassen.
NaN. Der Mieter verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von ... Euro sowie eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von maximal ... Euro abzuschließen. Der Abschluss der Versicherungen ist dem Vermieter durch eine Sicherungsbestätigung der Versicherungsgesellschaft nachzuweisen.

 

§ 3 Reparatur  

Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Mieter ihre Kosten. Der Vermieter kommt lediglich für die Kosten von Reparaturen auf, die bereits auf einen Mangel bei Übergabe des Kfz zurückzuführen sind.  

 

§ 4 Unfall, Diebstahl, Brand  

1. Jeder Haftpflicht- oder Kaskoschaden ist dem Vermieter unverzüglich zu melden. Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten am Kfz 256 Euro ohne Mehrwertsteuer oder sind Personen verletzt worden, so ist sofort die Polizei zu verständigen und mit der Aufnahme eines Protokolls zu beauftragen.
NaN. Gegnerische Ansprüche dürfen weder gegenüber Unfallbeteiligten noch gegenüber Ermittlungsbeamten anerkannt werden. Überlässt der Mieter das Kfz einem Dritten, so hat er diesen entsprechend zu verpflichten.
NaN. Der Mieter hat dem Vermieter selbst bei geringfügigen Schäden einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten.
NaN. Ist das Kfz nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter telefonisch zu unterrichten.

 

§ 5 Haftung  

1. Der Mieter hat das Kfz in demselben Erhaltungszustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
NaN. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Kfz und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten.

 

§ 6 Rückgabe des Kfz  

1. Der Mieter hat das Kfz spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben.
NaN. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
NaN. Wird das Kfz mit vollständigen Wagenpapieren und Schlüsseln nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag der Vorenthaltung des Kfz über die Miete hinaus ... Euro Vertragstrafe zu zahlen. Der Vermieter ist berechtigt, sich auf Kosten des Mieters den Besitz am Kfz zu verschaffen. Der Mieter haftet für sämtliche nach Ablauf der Mietzeit eingetretenen Haftpflicht- und Kaskoschäden.
NaN. Über den Zustand des Kfz wird bei Rückgabe ein Protokoll angefertigt und von beiden Parteien unterzeichnet. Festgestellte Schäden und nicht vereinbarte Änderungen am Kfz kann der Vermieter auf Kosten des Mieters beseitigen.

 

§ 7 Kündigung  

1. Kommt der Mieter mit der Bezahlung einer Rechnung in Rückstand oder verletzt er eine wesentliche Vertragspflicht, dann ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und sich den Besitz am Kfz auf Kosten des Mieters zu verschaffen. Der Mieter bleibt dem Vermieter zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Ende der vertraglich vorgesehen Mietzeit verpflichtet, soweit der Vermieter das Kfz nicht an Dritte weitervermieten kann.
NaN. Der Mieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn das Kfz nicht fahrbereit ist und der Vermieter kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung hat.

 

§ 8 Schlussbestimmungen  

1. Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
NaN. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
NaN. Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters. Er ist auch der Gerichtsstand, sofern der Mieter Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat oder beides zur Zeit der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Ort, Datum ...  

... ...  

Unterschrift Mieter Unterschrift Vermieter  

Unser Service: Die Musterformulierung finden Sie in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service“ unter „Musterverträge“?– Stichwort: „Kfz-Kosten“. Mit nur einem Klick können Sie den Vertrag downloaden und an Ihre Bedürfnisse anpassen.  

 

Quelle: Ausgabe 10 / 2008 | Seite 10 | ID 121917