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01.07.2003 | Stress-Test

Reduzieren Sie Ihre Haftung für durchgefallene Lebensversicherer

Stress-Test-Ergebnisse zeigen: Die großen Lebensversicherer mit Markennamen sind nicht immer auch die mit der höchsten Kapitalkraft. Selbst von der Überschuldung können sie betroffen sein, wie der aktuelle Fall der Mannheimer Lebensversicherung zeigt.

Doch wie geht der Makler mit Stress-Tests um? Wie kann er seine Haftung gegenüber seinen Kunden redzieren? Antworten darauf gibt Dr. Marco Metzler, Associate Director bei Fitch Ratings in London.

Warnsignal Stress-Test

Der Stress-Test ist ein deutliches Warnsignal, dass mit einem Lebensversicherer etwas nicht stimmt. Dabei werden Rückgänge an den Kapitalmärkten und ihre Auswirkungen auf die Eigenkapitalausstattung und Zahlungsfähigkeit der Versicherer untersucht. Das Resultat des jüngsten Tests: Viele namhafte Versicherer haben den Test nicht bestanden - könnten also bei der angenommenen Krise nicht mehr in vollem Umfang ihre Verbindlichkeiten gegenüber den Kunden mit den Assets des Deckungsstocks abdecken. Der jüngste Test traf nicht nur kleine Versicherer. Auch große, wie Axa, DBV-Winterthur, Deutscher Ring, Gothaer, Mannheimer und Victoria Leben, fielen durch.

Wichtig: Ein nicht bestandener Stress-Test ist nicht mit der Überschuldung des Versicherers gleichzusetzen. Es könnte aber in Einzelfällen zu einer Überschuldung führen. Dann leitet die Versicherungsaufsicht ein Insolvenzverfahren ein bzw. überträgt wie bei der Mannheimer Leben den Bestand auf die Protektor Lebensversicherung AG, die Auffanggesellschaft für Lebensversicherungen in Existenznot.

Haftungsrisiko reduzieren

Für Makler stellt sich die Frage nach der Sicherheit der Versicherer. Was passiert, wenn heute noch Produkte vermittelt werden, obwohl bereits deutliche Hinweise auf eine ernste Krise bestehen? Wie kann die Haftung reduziert werden?

1. Informieren Sie Kunden über Unsicherheiten

In der Finanz- und Anlagevermittlung gehört es zu den Sorgfaltspflichten des Vermittlers, sich über das Produkt zu informieren. Längst ist es Pflicht, den Anleger auf negative Presseberichte oder auf allgemein zugängliche Daten über Unsicherheiten hinzuweisen. Verstößt der Vermittler dagegen, setzt er sich Schadenersatzforderungen der Kunden aus, wie viele Urteile belegen.