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08.01.2010 | Telefon

Handy am Steuer: Selbst Einschaltversuch ist verboten

Wer am Steuer ein Handy aufnimmt, um dieses zum Telefonieren einzuschalten, handelt verbotswidrig. Das gilt auch, wenn das Einschalten am entladenen Akku scheitert, so das Oberlandesgericht Köln. (Beschluss vom 14.4.2009, Az: 83 Ss-OWi 032/09) (Abruf-Nr. 092381)  

Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 3 | ID 132676