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01.10.2005 | Telefon

Mobiltelefon: Auch Ablesen kostet Bußgeld

Für alle Vielfahrer unter Ihnen: Nicht nur das Telefonieren mit dem Handy während einer Autofahrt wird mit einem Bußgeld bestraft. Auch wer sein Mobiltelefon während der Fahrt in die Hand nimmt, sei es auch nur um die Uhrzeit auf dem Display mit der auf seiner Armbanduhr zu vergleichen, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das "Handy-Verbot am Steuer" erstreckt sich über "sämtliche Bedienfunktionen" einschließlich der des "Organizer", so das Oberlandesgericht Hamm. Nur wer beim Telefonieren beide Hände frei hat, darf das Mobil- oder Autotelefon nutzen.

Unser Tipp: Lassen Sie sich eine Freisprechanlage einrichten. Nur so brauchen Sie nicht den Hörer aufzunehmen oder zu halten. (Beschluss vom 6.7.2005, Az: 2 Ss OWi 177/05; Abruf-Nr.  052323 )

Quelle: Ausgabe 10 / 2005 | Seite 1 | ID 98614