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01.10.2004 | Trotz Alterseinkünftegesetz

So halten Sie eine Finanzierungs-LV offen

von Erich Holzner, Produktmanagement-Privatkunden, Swiss Life, München

Das Alterseinkünftegesetz schafft die bisherige Steuerfreiheit von Kapitalauszahlungen aus begünstigten Lebensversicherungen ab. Bei ab 2005 abgeschlossenen neuen Verträgen bleibt die Hälfte der Erträge steuerfrei, wenn

  • die Auszahlung vertraglich nach dem vollendeten 60. Lebensjahr erfolgt und
  • die Laufzeit mindestens zwölf Jahre betragen hat.

    Die neue Gesetzeslage engt die Vorteile der Finanzierungs-LV klassischer Bauart ein. Kunden, denen Sie die Steuervorteile dieses beliebten Instruments offen halten wollen, können Sie zwei Alternativen vorschlagen.

    1. Abschluss noch in 2004

    Immobilienerwerber, die sich erst im Laufe des Jahres 2005 mit der Finanzierung befassen wollten, müssten den Versicherungsabschluss ins Jahr 2004 vorverlegen. Sie können dann in 2005 oder später bei der Anschaffung/Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens die Finanzierung mittels Krediten vornehmen, bei denen Tilgungsaussetzung vereinbart und die bestehende Versicherung zur Tilgung an den Kreditgeber abgetreten wird.

    Nach der geltenden Gesetzeslage sind Erträge aus bestehenden Finanzierungs-LV steuerfrei, wenn die bisherigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die entscheidenden Kriterien kurz zur Erinnerung: