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03.05.2010 | Umgang mit dem Finanzamt

Finanzamt muss Zugang des Steuerbescheids beweisen

Bestreiten Sie, dass Sie einen Steuerbescheid erhalten haben, muss das Finanzamt durch einen Indizienbeweis nachweisen, dass er Ihnen zugegangen ist. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt im Fall eines Gewerbetreibenden noch einmal klargestellt. Weil der Unternehmer mit der Abgabe seiner Steuererklärung im Verzug war, hatte das Finanzamt ihm einen Schätzungsbescheid geschickt. Als er dann Monate später seine Steuererklärung einreichte, verwies das Finanzamt ihn auf den bestandskräftigen Schätzungsbescheid. Der Steuerzahler bestritt aber, den Schätzungsbescheid jemals erhalten zu haben und kam damit beim BFH durch. Weil das Finanzamt den Zugang des Schätzungsbescheids nicht beweisen konnte (er war nur mit einfachem Brief versandt worden), musste es den Gewerbetreibenden entsprechend seiner Steuererklärung veranlagen.  

Beachten Sie: Etwas anderes gilt, wenn Sie argumentieren wollen, dass Sie den Bescheid verspätet erhalten haben. In diesem Fall müssen Sie plausible Erklärungen dafür liefern, warum das so gewesen sein soll. (Urteil vom 29.4.2009, Az: X R 35/08) (Abruf-Nr. 100124)  

Quelle: Ausgabe 05 / 2010 | Seite 2 | ID 135444