01.02.2007 | Umsatzsteuer
Erhöhung der Umsatzsteuer und Leasing-Sonderzahlung
Ein Leser möchte wissen: "Wir leasen ein Fahrzeug, das sich im Betriebsvermögen unseres Maklerbüros befindet. Die Leasing-Gesellschaft verlangt nun nachträglich 280 Euro Umsatzsteuer auf die Leasing-Sonderzahlung, die wir bereits bei Abschluss des Leasing-Vertrags an die Gesellschaft gezahlt haben. Ist das rechtens?"
Unsere Antwort: Der Leasing-Geber muss tatsächlich die auf die Restlaufzeit des Vertrags entfallende Leasing-Sonderzahlung mit drei Prozentpunkten nachversteuern. Denn die auf die Restlaufzeit entfallende Sonderzahlung ist ein im Voraus vereinnahmtes Entgelt für Leistungen (Überlassung des Fahrzeugs), die nach dem 31. Dezember 2006 erbracht werden. Für die Versteuerung dieser nach dem 31. Dezember 2006 erbrachten Leistungen gilt seit 1. Januar 2007 der Steuersatz von 19 Prozent. Ob der Leasing-Geber die Nachbelastung auf den Leasing-Nehmer abwälzen kann, hängt von der Gestaltung und vom Zeitpunkt des Abschlusses des Leasing-Vertrags ab:
Ist der Vertrag mehr als vier Monate vor der Erhöhung des Steuersatzes abgeschlossen worden (also bis 31. August 2006), kann der Leasing-Geber die "Mehr-Umsatzsteuer" vom Leasing-Nehmer ohne weiteres verlangen (§ 29 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz). |
Ist der Vertrag innerhalb von vier Monaten vor der Erhöhung des Steuersatzes abgeschlossen worden (also ab dem 1. September 2006), kann der Leasing-Geber die Umsatzsteuer nur nachfordern, wenn er dies mit dem Leasing-Nehmer ausdrücklich vereinbart hat. Enthält also der Leasing-Vertrag eine Preiserhöhungsklausel, was in der Regel der Fall ist, ist eine Nachforderung möglich. |