01.09.2008 | Umsatzsteuer
FG Hamburg: Tippgeber- Vergütung ist steuerpflichtig
Ein Tippgeber, der einem Versicherungsmakler nur den Hinweis auf potenzielle Kunden für den Abschluss von Versicherungsverträgen gegen eine Vergütung erteilt, erbringt keine umsatzsteuerfreie Versicherungsvermittlungsleistung. Dies hat das Finanzgericht Hamburg entschieden. Begründung: Der Tippgeber sei nur für die Akquise zuständig, nicht aber für den Abschluss, die Verwaltung und die Betreuung der Versicherungsverträge.
Wichtig: Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Tippgeber hat Revision beim Bundesfinanzhof (Az: V R 7/08) eingelegt. (Urteil vom 13.12.2007, Az: 5 K 132/05) (Abruf-Nr. 081501)
Quelle: Ausgabe 09 / 2008 | Seite 4 | ID 121384