04.06.2009 | Umsatzsteuer
Vermittlung von Bankprodukten und Umsatzsteuer
Ein Leser vermittelt neben Versicherungen (Hauptgeschäft) gelegentlich auch offene Investmentfonds, geschlossene Private-Equity-Fonds und Baufinanzierungen. Er fragt, welche umsatzsteuerlichen Konsequenzen sich für ihn ergeben.
Die Antwort gibt Steuerberater Hans-Georg Janzen, Kanzlei Dr. von der Hardt & Partner, Münster: Sämtliche Umsätze sind umsatzsteuerfrei.
- Versicherungen: Die Vermittlung von Versicherungen ist umsatzsteuerfrei (§ 4 Nummer 11 Umsatzsteuergesetz [UStG], Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsmakler bzw. -vertreter).
- Baufinanzierung: Die Vermittlung von Baufinanzierungen ist steuerfrei (§ 4 Nummer 8 Buchstabe a UStG, Vermittlung von Krediten).
- Investmentfonds: Beteiligt sich ein Anleger an einem Investmentfonds, erwirbt er damit ein Vermögensrecht, das in einer Urkunde verbrieft ist. Wird solch eine Beteiligung vermittelt, ist die Vermittlungsleistung umsatzsteuerfrei (§ 4 Nummer 8 Buchstabe e UStG; Vermittlung von Umsätzen im Geschäft mit Wertpapieren).
- Geschlossene Beteiligung: Die Beteiligung an einem geschlossenen Private-Equity-Fonds erfolgt in der Regel in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft. Die Vermittlung solch einer Beteiligung stellt einen steuerfreien Umsatz dar (§ 4 Nummer 8 Buchstabe f UStG, Vermittlung eines Umsatzes von Anteilen an Gesellschaften)
Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 1 | ID 127514