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01.12.2003 | Umsatzsteuer

Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Gebäude

Am 8. Mai 2003 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Unternehmer die Vorsteuer für ihre Privatwohnung abziehen dürfen, wenn sich die Wohnung im Unternehmensgebäude befindet. Zwar muss im Gegenzug die Privatnutzung versteuert werden - allerdings verteilt auf die Nutzungsdauer des Gebäudes von 50 Jahren. Der Bundesfinanzhof (BFH) ist jetzt der Rechtsprechung des EuGH gefolgt.

Unser Tipp: Die neue Rechtsprechung kann Ihnen enorme Liquiditätsvorteile bringen. Über die Folgen und Gestaltungsmöglichkeiten der EuGH-Entscheidung haben wir Sie in der Ausgabe 10/2003 ( Seite 14 bis 17 ) informiert. Neuabonnenten können den Beitrag unter der Abruf-Nr.  032696 im Internet (www.iwww.de) abrufen. (Urteil vom 24.7.2003, Az: V R 39/99; Abruf-Nr.  032225 )

Quelle: Ausgabe 12 / 2003 | Seite 4 | ID 98284