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09.01.2009 | Umsatzsteuer

Wertpapiergeschäfte und steuerfreie Untervermittlung

Umsatzsteuerfreie Vermittlungsleistungen mit Wertpapieren nach § 4 Nummer 8 Buchstabe e Umsatzsteuergesetz liegen auch vor, wenn sie arbeitsteilig dadurch erbracht werden, dass ein Hauptvertreter gegenüber einem Broker und ein Untervertreter gegenüber dem Kunden handelt. Voraussetzung: Die Gespräche bzw. Verhandlungen müssen sich auf einzelne Geschäftsabschlüsse beziehen. Zu diesem Ergebnis gelangt das Finanzgericht (FG) Düsseldorf im folgenden Fall: Ein Mann hatte mit einem Unternehmen einen Handelsvertretervertrag geschlossen. Seine Aufgabe war die Vermittlung von Geschäften an eine US-Gesellschaft auf dem Gebiet des Handels mit amerikanischen Aktien und Aktienoptionen sowie Futures und Futureoptionen. Vor Abschluss sollte er die Kunden umfangreich und verständlich informieren. Für alle erfolgreich vermittelten Geschäfte an die US-Gesellschaft erhielt er eine Provision.  

Wichtig: Das FG würde den Fall wohl als umsatzsteuerpflichtig beurteilen, wenn es sich um Leistungen allgemeiner Art ohne Bezug zu einzelnen Geschäften oder aber um eine bloße Sachbearbeitung durch den Vermittler handeln würde. (rechtskräftiges Urteil vom 12.9.2008, Az: 1 K 3288/06 U) (Abruf-Nr. 083228)  

Quelle: Ausgabe 01 / 2009 | Seite 4 | ID 123790