01.01.2005 | Umsetzung der EU-Richtlinie
Referenten-Entwurf liegt endlich vor!
von Diplom-Betriebswirt Matthias Beenken, Bochum
Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Vermittler-Richtlinie nimmt langsam Formen an. Seit 9. Dezember 2004 liegt der Referenten-Entwurf vor. Im Vergleich zu den bekannten Diskussionspapieren vom letzten Jahr wurde wenig verändert. Wichtig sind folgende drei Punkte.
Kundengeldsicherung
Nimmt der Makler Kundengelder an, muss er grundsätzlich Vorkehrungen treffen:
Vor der Annahme muss er eine Bürgschaft oder vergleichbare Sicherheit vereinbaren. |
Eine Vertrauensschadenversicherung (VSV) ist als Sicherheit zulässig, wenn sie den Kunden bei Insolvenz des Maklers unmittelbar berechtigt. |
Sicherheiten oder VSV können kombiniert sowie einzelfallbezogen oder pauschal vereinbart werden. |
Der Makler muss die Sicherheit bis zur erfolgreichen Übermittlung der Gelder an den Versicherer aufrecht erhalten. |
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