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04.02.2011 | Verkauf von Wertpapieren mit Bestandsschutz

Anleger müssen Stückzinsen der Jahre 2009 und 2010 nachmelden!

Anleger, die festverzinsliche Wertpapiere vor dem 1. Januar 2009 erworben und beim Verkauf in den Jahren 2009 und 2010 Stückzinsen erhalten haben, bekommen in den nächsten Wochen eine Steuerbescheinigung über die Stückzinsen von ihrer Bank nachgereicht. Sie müssen dann die Stückzinsen beim Finanzamt nachmelden.  

 

Gesonderte Behandlung von Stückzinsen aus 2009 und 2010

Zum Hintergrund: Die beim Verkauf von festverzinslichen Wertpapieren gesondert in Rechnung gestellten Stückzinsen unterliegen seit 2009 der Abgeltungsteuer. Dies gilt auch bei Wertpapieren, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft wurden und bei denen der Gewinn aufgrund des Bestandsschutzes eigentlich nicht der Abgeltungsteuer unterliegt.  

 

Wichtig: Die Finanzverwaltung hatte diese Auffassung seit längerem vertreten. Wegen Zweifeln an der Übergangsregelung wurde dies nun über „Jahressteuergesetz 2010“ klargestellt (§ 52a Absatz 10 Satz 7 Einkommensteuergesetz [EStG]). Da die Vorschrift rückwirkend zum 1. Januar 2009 erst im Dezember 2010 in Kraft getreten ist, hatten die Banken 2009 und 2010 auf den Verkauf des Altbestands mit Bestandsschutz meist keine Abgeltungsteuer auf die Stückzinsen einbehalten.  

 

Erträge sind in Steuerveranlagung 2009 und 2010 anzugeben