01.12.2006 | Vermittlerrecht
Gesetzentwurf zum Vermittlerrecht beschlossen
Der Bundesrat hat am 24. November 2006 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie beschlossen. Die Vorschriften über die Qualifikation, eine Kundengeldsicherung, eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung sowie Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Kunden sind damit verabschiedet. Auch Versicherungsberater fallen unter die Vorschriften. Als Erlaubnis- und Registrierungsstellen sind die Industrie- und Handelskammern vorgesehen. Durch Vernetzung wird ein allgemein zugängliches Online-Register errichtet.
Wichtig: Das neue Vermittlerrecht wird fünf Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt - vermutlich im 2. Quartal 2007 - in Kraft treten. Wir halten Sie auf dem Laufenden.