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03.07.2009 | Vermittlerrecht

Innendienstmitarbeiter: Sachkundenachweis erforderlich?

Ein Makler möchte eine Innendienstmitarbeiterin anstellen. Sie wird unter anderem Neuabschlüsse und Vertragsumstellungen bei Kunden vornehmen, bei denen dem Makler eine Maklervollmacht vorliegt. Diese Tätigkeit führt sie bereits seit Jahren in einem anderen Versicherungsmaklerbüro durch. Der Makler möchte wissen, ob die Mitarbeiterin einen Sachkundenachweis benötigt?  

Die Antwort: Nein, ein Sachkundenachweis wird bei Angestellten nicht verlangt. Das ergibt sich aus § 34d Absatz 6 Gewerbeordnung: Danach dürfen Sie direkt bei der Vermittlung mitwirkende Personen nur beschäftigen, wenn Sie sicherstellen, dass diese Personen über die für die Vermittlung der jeweiligen Versicherung angemessene Qualifikation verfügen, und geprüft haben, ob sie zuverlässig sind. Sie müssen also lediglich für eine entsprechende Qualifizierung sorgen, ohne dass Ihnen die Art und Weise vorgeschrieben wird. Speziell zugeschnittene interne oder externe Schulungen genügen also.  

Quelle: Ausgabe 07 / 2009 | Seite 1 | ID 128220