01.08.2003 | Vermögensberatung
Über Kursschwankungen informieren
Wer im Rahmen der Vermögensberatung Kapitalanlagen vermittelt, hat umfassende Informationspflichten. Er muss den Anleger richtig und vollständig über die Umstände informieren, die für die Anlageentscheidung bedeutsam sind. Dazu gehört es auch, den Anleger über die Risiken zu informieren, die den wirtschaftlichen Erfolg der Anlage gefährden können. So muss der Vermittler bei Zinsdifferenzgeschäften beispielsweise auch über die Folgen möglicher Währungs- und Anleihekursschwankungen informieren. Darauf hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem rechtskräftigen Urteil bestanden.
Wichtig: Dem Vermittler half es nicht, dass er bei der Vermittlung
auf die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Anlage vertraut, |
selbst in die Kapitalanlage investiert und |
Auskünfte der Creditreform eingeholt hatte. |
Die drei Punkte könnten nicht untermauern, dass die Anlage in Zinsdifferenzgeschäfte wirtschaftlich sei, befand das OLG. (Urteil vom 29.7.2002, Az: 1 U 73/02; Abruf-Nr. 031146 )
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